Rechtliches
Haftungsausschluss — Druckvorlage
Diese Vorlage bitte ausdrucken, unterschreiben und am Renntag mitbringen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Tipp: Im Druckdialog als Ziel „Als PDF speichern“ wählen.
Brauchtumsverein und Trommlerzug Antdorf e. V.
Haftungsausschlusserklärung
Seifenkistenrennen Antdorf · 25. Juli 2026 · Antdorf
Veranstalter
Brauchtumsverein und Trommlerzug Antdorf e. V., Kirchplatz 5, 82387 Antdorf.
Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Mit dem Fahren einer Seifenkiste oder eines Kettcars sind sportliche Risiken verbunden, insbesondere Stürze, Kollisionen sowie Sach- und Personenschäden.
Verzicht auf Ansprüche
Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Veranstalter, die Gemeinde Antdorf, Helfer, Streckenposten, Rennleitung und sonstige Beteiligte. Der Verzicht gilt für Schäden aller Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung — vor, während oder nach den Rennläufen, einschließlich Trainings- und Aufbauzeiten. Ausgenommen sind Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit das Gesetz einen Ausschluss verbietet.
Versicherung
Eine eigene Unfall- und private Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die nicht durch eine vorhandene Versicherung des Teilnehmers gedeckt sind.
Anerkennung des Regelwerks
Der Teilnehmer erklärt, das Regelwerk in der zum Renntag aktuellen Fassung gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Die dortigen Anforderungen an Fahrzeug, Schutzausrüstung (insb. Helmpflicht), Sicherheitskontrolle und Verhalten auf der Strecke sind verbindlich. Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten ist jederzeit Folge zu leisten.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese/r erkennt die Erklärung im Namen und mit Wirkung für den minderjährigen Teilnehmer an.