Rechtliches
Haftungsausschlusserklärung
Mit der Anmeldung zum Seifenkistenrennen Antdorf am 25. Juli 2026 erkennt jeder Teilnehmer die folgenden Bedingungen verbindlich an.
Veranstalter
Veranstalter des Rennens ist der
Brauchtumsverein und Trommlerzug Antdorf e. V.,
Kirchplatz 5, 82387 Antdorf.
Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme am Seifenkistenrennen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Jeder Fahrer ist sich bewusst, dass mit dem Fahren einer Seifenkiste oder eines Kettcars sportliche Risiken verbunden sind, insbesondere die Möglichkeit von Stürzen, Kollisionen, Sach- und Personenschäden.
Verzicht auf Ansprüche
Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Veranstalter, die Gemeinde Antdorf, die mit der Durchführung beauftragten Helfer, Streckenposten, Rennleitung und sonstige beteiligte Personen oder Institutionen. Dieser Verzicht gilt für Schäden aller Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen — vor, während oder nach den Rennläufen, einschließlich Trainings- und Aufbauzeiten.
Ausgenommen vom Haftungsverzicht sind Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der genannten Personen sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen — soweit das Gesetz einen solchen Ausschluss verbietet.
Versicherung
Eine eigene Unfall- und private Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die nicht durch eine vorhandene Versicherung des Teilnehmers gedeckt sind. Die Teilnahme entbindet den Fahrer nicht von der Pflicht, sich vorab über den eigenen Versicherungsschutz zu informieren.
Anerkennung des Regelwerks
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, das Regelwerk in der zum Renntag aktuellen Fassung gelesen, verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Die dort beschriebenen Anforderungen an Fahrzeug, Schutzausrüstung (insbesondere Helmpflicht), Sicherheitskontrolle und Verhalten auf der Strecke sind verbindlich. Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten ist jederzeit Folge zu leisten.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Erziehungsberechtigte erkennt mit seiner Unterschrift diese Erklärung im Namen und mit Wirkung für den minderjährigen Teilnehmer an.
Wirksamkeit
Diese Erklärung wird mit der Anmeldung wirksam und gilt für alle Teilnehmer einer Mannschaft beziehungsweise eines Teams gleichermaßen. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bestätigung am Renntag
Vor dem ersten Start bestätigt der Teilnehmer (bzw. der Erziehungsberechtigte) die Kenntnisnahme dieser Erklärung schriftlich am Veranstaltungsort. Ohne unterschriebene Bestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich.
Formular zum Unterschreiben
Lade die Haftungsausschlusserklärung als PDF herunter, drucke sie aus und bringe sie unterschrieben zum Renntag mit. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren bitte zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Wir halten am Veranstaltungsort ebenfalls Exemplare bereit.